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KAUFRATGEBER

Das Produkt wird schließlich in Bündeln von mindestens 250 g bis höchstens 3 kg verpackt, entsprechend zusammengebunden und an der Basis durch einen mechanischen oder manuellen Trimmvorgang begradigt. Die Bündel selbst können an der Basis mit Tüchern aus geeignetem Material umwickelt oder mit einem Band aus geeignetem Material verziert und so in die Verpackungsbehälter gelegt werden, um sie für den Verkauf in Verkehr zu bringen.

Insbesondere wird das Kaliber nach der Länge und dem Durchmesser des Triebs bestimmt.

Die Länge der Triebe muss größer als 17 cm und kleiner als 27 cm sein. Der maximale Längenunterschied zwischen den in eng zusammengebundenen Bündeln präsentierten Trieben darf 5 cm nicht überschreiten.

Der Mindestdurchmesser, bezogen auf den Abschnitt in der Mitte der Trieblänge, beträgt 3 mm. Der maximale Unterschied zwischen dem größten und dem kleinsten Trieb innerhalb derselben Verpackung beträgt 8 mm.