Der Begriff geschützte geografische Angabe, besser bekannt unter dem Akronym IGPbezeichnet ein Ursprungszeichen, das von der Europäischen Union jenen Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zuerkannt wird, deren geografischer Ursprung eine bestimmte Qualität, ein bestimmtes Ansehen oder eine andere Eigenschaft mit sich bringt und deren Produktion, Verarbeitung und/oder Zubereitung in diesem spezifischen Gebiet erfolgt.
Um das g.g.A.-Siegel zu erhalten, muss mindestens eine Phase des Produktionsprozesses im ausgewiesenen Gebiet stattfinden. Darüber hinaus müssen diejenigen, die g.g.A.-Produkte herstellen, die strengen Produktionsvorschriften einhalten, die in der Produktionsspezifikation festgelegt sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch eine spezielle Kontrollstelle gewährleistet.